FinTec Consulting bietet
Unterstützung bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses (Art 30 DSGVO)
durch softwareunterstützte und strukturierte Ist-Daten-Erhebung.
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In 12 Schritten zum Verarbeitungsverzeichnis (Art 30
DSGVO)
1 |
Eingesetzte Softwarelösungen
definieren |
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2 |
Beteiligte Personen definieren |
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3 |
Verantwortliche für DSGVO auswählen |
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4 |
Verarbeitungszwecke definieren |
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5 |
Welche Softwarelösungen werden zur Umsetzung der Verarbeitungszwecke
benötigt? |
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6 |
Welche Personenkategorien werden im Unternehmen verarbeitet? |
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7 |
Was ist die Grundlage für die Verarbeitung der Personenkategorien? |
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8 |
Welche Personenkategorien werden in welchen Softwarelösungen
verarbeitet? |
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9 |
Welche personenbezogenen Daten werden in den Softwarelösungen
verarbeitet? |
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10 |
Welche personenbezogenen Daten werden in den definierten Zwecken
verarbeitet? |
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11 |
An wen werden personenbezogene Daten weitergegeben? |
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12 |
Wann werden die gespeicherten Daten gelöscht? |
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Zusammenfassender Bericht