FinTec Consulting bietet Unterstützung bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses (Art 30 DSGVO) durch softwareunterstützte und strukturierte Ist-Daten-Erhebung.

 

 

In 12 Schritten zum Verarbeitungsverzeichnis (Art 30 DSGVO)

1

Eingesetzte Softwarelösungen definieren

2

Beteiligte Personen definieren

3

Verantwortliche für DSGVO auswählen


Art 30 (1) a) DSGVO

4

Verarbeitungszwecke definieren


Art 30 (1) b) DSGVO

5

Welche Softwarelösungen werden zur Umsetzung der Verarbeitungszwecke benötigt?

6

Welche Personenkategorien werden im Unternehmen verarbeitet?

7

Was ist die Grundlage für die Verarbeitung der Personenkategorien?


Art 6 (1) DSGVO

8

Welche Personenkategorien werden in welchen Softwarelösungen verarbeitet?

9

Welche personenbezogenen Daten werden in den Softwarelösungen verarbeitet?


Art 30 (1) c) DSGVO

10

Welche personenbezogenen Daten werden in den definierten Zwecken verarbeitet?


Art 30 (1) c) DSGVO

11

An wen werden personenbezogene Daten weitergegeben?


Art 30 (1) d-e) DSGVO

12

Wann werden die gespeicherten Daten gelöscht?



Art 5 (1) e) DSGVO

 

Zusammenfassender Bericht