Information gemäß Art. 13 DSGVO  
Art 13. (1) DSGVO
Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
   
Art 13. (1) a.)
den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
 
Art 13. (1) b.)
gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
kein Datenschutzbeauftragter  
Art 13. (1) c.)
die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;


 
Art 13. (1) d.)
wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
Im Rahmen des Erstkontaktes mit Interessenten besteht berechtigtes Interesse zur Speicherung von firmenbezogenen Kontaktdaten zur Geschäftsanbahnung.

 
Art 13. (1) e.)
gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
Es werden ohne Wunsch der betroffenen Person keine Daten an Dritte weitergegeben.  
Art 13. (1) f.)
gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
Es werden ohne Wunsch der betroffenen Person keine Daten an Dritte weitergegeben.  
Art 13. (2) DSGVO
Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
   
Art 13. (2) a.)
die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
Kunde: bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung
Partner: bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung
Interessenten: 6 Monate nach dem letzten Kontakt
 
Art 13. (2) b.)
das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
Es besteht ein Recht aus Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, sowie auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO und Löschung gemäß Art 17 DSGVO.  
Art 13. (2) c.)
wenn die Verarbeitung auf
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
Die Verarbeitung erfolgt nicht aufgrund einer Einwilligung lt. 6(1) a.) bzw. 9(2) a) DSGVO  
Art 13. (2) d.)
das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
Eine Beschwerde an die Datenschutzbehörde ist möglich.  
Art 13. (2) e.)
ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten  
Art 13. (2) f.)
das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling statt.  
Art 13. (3) DSGVO
Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
   
Art 13. (4) DSGVO
Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.